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Hervorgehobene Begriffe: 30.07.2002
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Oli Geissen vor Gericht
(Torben) Nachmittags flimmern sie über die Mattscheibe: TV-Richter wie Barbara Salesch und Alexander Hold. Die Fälle sind konstruiert, die Schauspieler schlecht. Trotzdem hätte sich Oliver Geissen wahrscheinlich gefreut, wäre er in eine dieser Shows als Angeklagter geladen worden - und nicht vor das Amtsgericht Hannover!

Hier muss sich der RTL-Star für die Pilotshow zur zweiten Big-Brother-Staffel verantworten. Der Vorwurf: Geissen machte Schleichwerbung! So sieht es jedenfalls die Niedersächsische Landesmedienanstalt und zerrte deshalb den smarten Oli vor Gericht. Gemeinsam mit Richterin Johanna Paulmann-Heink muss er sich hier erneut die Aufzeichnung der Sendung vom 16. September 2000 anschauen.

Zwölf Kandidaten wurden vor der Sendung in zwölf Wohnwagen gesperrt, erst während der Show sollten sie sich kennenlernen. Nachdem Geissen die Kandidaten einzeln vorstellte, schickte er sie wieder in die "Wohnwagen", wie er sagte. Prompt klingelte das Telefon bei RTL, am Apparat die Firma "Hymer": Es seien keine "Wohnwagen", sondern "Reisemobile", die man für die Show kostenlos gestellt habe.

Der Moderator gab das so in der Sendung weiter: "Das ist das Gute an einer Livesendung. Da kann der Kunde anrufen, wenn ihm etwas nicht passt. Wir haben da hinten keine Wohnmobile, Firma Hymer, das sind Reisemobile."

Ist das jetzt Schleichwerbung für den Wohnwagenhersteller? "Nein!", urteilte die Richterin, "Bei Geissen ist keine Werbeabsicht zu erkennen gewesen!". Also Freispruch, keine 25.000 Euro Strafe. Na, da ist der Oli ja noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen...

published 30.07.2002 14:30 Uhr
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